siehe auch Homepage Prof. Dr. Winfried Stöcker, Lübeck
Korrekt, man erspart sich das tägliche Freitesten mittels PCR-Test (Stand Okt. 2021).
Aber: Leider gibt es keinen Eintrag in den Grünen Pass und man gilt nicht als genesen im Sinne der 3-G-Regel.
Da die Impfung in 95% der Fälle ausreichend hohe Antikörperspiegel erzeugt, wird dies durch einen Antikörpertest sichtbar, wie bei Genesenen.
Somit ist man wie ein Genesener, der nie Symptome hatte, also weder einen positiven PCR-Test noch einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, immunisiert.
Somit ist man für 3 (Wien) bis 6 Monate von der Eintrittstestpflicht in öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz befreit.
Nach Ablauf dieser Monate wäre dann eine Impfung mit einem zugelassenen mRNA oder Vektorimpfstoff laut Bestimmungen vorgesehen (Stand Okt. 2021).Vielleicht wird dann aber doch auch wieder ein positiver Antikörpertest für die Testbefreiung oder sogar für die 3-G-Regel und somit für den Grünen Pass ausreichen. Mal sehen, wie sich die Politik entscheiden wird. Ein Bildschirmfoto der relevanten Frage und Antwort finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
· Update 8.11.2021:
Leider werden positive Antikörpertests, die durch s.g. „stille Feiung“, also Covid-19 Infektion ohne Krankheitssymptome, entstanden sind oder durch eine Impfung, LubecaVax z.B., von der österreichischen Regierung nicht mehr anerkannt. Somit erspart man sich ab 8.11. trotz hoher Antikörpertiter, ohne gleichzeitig einen Absonderungsbescheid oder positiven PCR-Test aus der akuten Krankheitsphase vorweisen zu können, nicht mehr das s.g. „Eintrittstesten“, muss also einen negativen PCR-Testnachweis alle 24 Stunden sowohl am Arbeitsplatz als auch in öffentlichen und körpernahen Einrichtungen vorweisen.
· Wichtig: Der positive Antikörpertest muss
1.) einen so hohen Antikörperspiegel aufweisen, dass er neutralisierenden Antikörpern entspricht und
2.) auf einem offiziellen Formular des Bundesministeriums für Gesundheit vom testenden Labor bestätigt werden. Dieses Formular können Sie sich auf diese Seite hier weiter unten herunterladen bzw. sollte es in jedem Labor aufliegen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
LubecaVax beruht auf dem Wirkprinzip eines s.g. Totimpfstoffs, einer seit Jahrzehnten bewährten Impftechnologie.
Sie ist nebenwirkungsarm, aber wirksam im Sinne einer guten Antikörperbildung.
Außerdem reichen normale Temperaturen einer Haushaltstiefkühlers (bei -20°C bis zu 6 Monate haltbar) bzw. können die Komponenten des Impfstoffs bei üblichen Außen- und Zimmertemperaturen aufbewahrt werden.
Mehr als 97% der mit LubecaVax Geimpften entwickelten gute Antikörperspiegel.
Zitat Prof. Stöcker: "Wir sind zuerst davon ausgegangen, dass die angeimpften Antikörper ebenso lange wie bei Hepatitis A und B anhalten. Nun hat sich aber herausgestellt, dass sie schnell absinken, und dass man sich die Immunität gegen Corona am besten alle halbe Jahre auffrischen lassen sollte."
· Update 8.11.2021:
Leider werden positive Antikörpertests, die durch s.g. „stille Feiung“, also Covid-19 Infektion ohne Krankheitssymptome, entstanden sind oder durch eine Impfung, LubecaVax z.B., von der österreichischen Regierung nicht mehr anerkannt. Somit erspart man sich ab 8.11. trotz hoher Antikörpertiter, ohne gleichzeitig einen Absonderungsbescheid oder positiven PCR-Test aus der akuten Krankheitsphase vorweisen zu können, nicht mehr das s.g. „Eintrittstesten“, muss also einen negativen PCR-Testnachweis alle 24 Stunden sowohl am Arbeitsplatz als auch in öffentlichen und körpernahen Einrichtungen vorweisen.
Gute Frage!
Das, was LubecaVax auf jeden Fall bewirkt, ist eine schützende Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 mit einer ausreichend hohen Antikörperbildung (bei 95% der Geimpften).
LubecaVax impfen aus gesundheitlichen Gründen der Vorsorge und des Schutzes: JA
Aus Gründen der Freiheitsrechte: eher NEIN. Ist nicht wirklich sinnvoll (Stand Nov. 2021).
Hier sind die Downloads:
Dr. Veronika Königswieser
Ärztin für Allgemeinmedizin, Ganzheitsmedizin
Wahlärztin, keine Kassen
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