häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Ja. 2021 kam ein “Update” des Antigens heraus, das noch gezielter gegen die Delta-Variante von SARS-CoV2 wirken soll.
  • Geimpft wird dreimal:
    Tag 0: erste Impfung - Tag 14: zweite Impfung - Tag 28 (bis 35): dritte Impfung
    Nach weiteren 14 Tagen nach der letzten Teilimpfung sollte ein Antikörpertest gemacht werden, um den aufgebauten Schutz zu überprüfen. Über 95% der Patienten sind nach der dritten Teilimpfung immun gegen Covid-19 inkl. Delta-Variante. Immunschwächlinge, deren Antikörperspiegel nicht hoch genug ansteigen, werden ein- (bis zweimal) nachgeimpft.
     
    Die Impfung wird intramuskulär in den Oberarm (M. deltoideus) verabreicht.
  • Nein, noch nicht. Prof. Dr. Winfried Stöcker hat bereits alle nötigen Schritte absolviert und der Antrag auf Zulassung liegt bereits fertig beim Paul Ehrlich Institut. Er befindet sich somit in der Zulassungspipeline. Wann es tatsächlich soweit sein wird lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, da der Ball nun bei den Zulassungsbehörden liegt.
  • Leider nein. Prof. Dr. Stöcker hat um Zulassung angesucht. Das Verfahren ist im Laufen und wird noch einige Zeit dauern.
  • Ja, mit Chargennummer, Arztstempel und Unterschrift.
  • Nein, noch nicht - das wird erst nach der offiziellen Zulassung möglich sein. Man bekommt aber einen ganz normalen Eintrag in den Papierimpfpass mit Chargennummer, Unterschrift und Stempel des Impfarztes.
  • Korrekt, man erspart sich das tägliche Freitesten mittels PCR-Test (Stand Okt. 2021).
    Aber: Leider gibt es keinen Eintrag in den Grünen Pass und man gilt nicht als genesen im Sinne der 3-G-Regel. 

    Da die Impfung in 95% der Fälle ausreichend hohe Antikörperspiegel erzeugt, wird dies durch einen Antikörpertest sichtbar, wie bei Genesenen. 

    Somit ist man wie ein Genesener, der nie Symptome hatte, also weder einen positiven PCR-Test noch einen Absonderungsbescheid vorweisen kann, immunisiert.

    Somit ist man für 3 (Wien) bis 6 Monate von der Eintrittstestpflicht in öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz befreit.
    Nach Ablauf dieser Monate wäre dann eine Impfung mit einem zugelassenen mRNA oder Vektorimpfstoff laut Bestimmungen vorgesehen (Stand Okt. 2021).

    Vielleicht wird dann aber doch auch wieder ein positiver Antikörpertest für die Testbefreiung oder sogar für die 3-G-Regel und somit für den Grünen Pass ausreichen. Mal sehen, wie sich die Politik entscheiden wird.
    Ein Bildschirmfoto der relevanten Frage und Antwort finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    ·        Update 8.11.2021:
    Leider werden positive Antikörpertests, die durch s.g. „stille Feiung“, also Covid-19 Infektion ohne Krankheitssymptome, entstanden sind oder durch eine Impfung, LubecaVax z.B., von der österreichischen Regierung nicht mehr anerkannt. Somit erspart man sich ab 8.11. trotz hoher Antikörpertiter, ohne gleichzeitig einen Absonderungsbescheid oder positiven PCR-Test aus der akuten Krankheitsphase vorweisen zu können, nicht mehr das s.g. „Eintrittstesten“, muss also einen negativen PCR-Testnachweis alle 24 Stunden sowohl am Arbeitsplatz als auch in öffentlichen und körpernahen Einrichtungen vorweisen.

    ·        Wichtig: Der positive Antikörpertest muss
    1.) einen so hohen Antikörperspiegel aufweisen, dass er neutralisierenden Antikörpern entspricht und
    2.) auf einem offiziellen Formular des Bundesministeriums für Gesundheit vom testenden Labor bestätigt werden. Dieses Formular können Sie sich auf diese Seite hier weiter unten herunterladen bzw. sollte es in jedem Labor aufliegen

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    ·        https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Testarten-Testnachweise.html

  • Dieser Impfstoff ist ein nicht lebendiges, rekombinant hergestelltes Erkennungs-Eiweiß und zwar ein Bruchstück des s.g. Spike-Proteins des Covid-19-Virus. Er enthält also weder tierisches noch menschliches Material. Eine kleine Menge Aluminiumhydroxid wird als Impfverstärker (Adjuvans) zugesetzt.
  • Nein.
    Um die Impfung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zunächst Patientin/Patient werden und sich für ein ca. 30 minütiges Anamnesegespräch online anmelden.
    Wir sind keine Impfstraße mit Massenabfertigung, sondern möchten eine eingehende und seriöse Anamnese und Impfaufklärung durchführen. Als impfende Ärztin trage ich letztendlich auch die Verantwortung und brauche dafür ein gewisses Minimum an Zeit.
  • LubecaVax beruht auf dem Wirkprinzip eines s.g. Totimpfstoffs, einer seit Jahrzehnten bewährten Impftechnologie.

    Sie ist nebenwirkungsarm, aber wirksam im Sinne einer guten Antikörperbildung.

    Außerdem reichen normale Temperaturen einer Haushaltstiefkühlers (bei -20°C bis zu 6 Monate haltbar) bzw. können die Komponenten des Impfstoffs bei üblichen Außen- und Zimmertemperaturen aufbewahrt werden.

  • 1) Lesen Sie dazu Genaueres unter:
    https://www.infovac.ch/de/

    2) oder sehen Sie mein Video an.
    3) Siehe Fragen "Was ist der Vorteil dieser Art der Immunisierung gegen Covid-19?" "Was ist der Nachteil dieser Art der Immunisierung gegen Covid-19?"

    4) LubecaVax enthält ein bereits fertig synthetisiertes Peptid. Man geht also kein Infektionsrisiko ein, wie mit mikroverkapselter mRNA, abgeschwächten oder abgetöteten Viren oder Vektorviren bei anderen Impftechnologien. Da die Produktion des Antigens außerhalb des Körpers erfolgt, gibt es auch keine unkontrollierte Vermehrung eingeschleuster genetischer Information im menschlichen Organismus.
     
    LubecaVax ruft nur sehr selten allergische Reaktionen hervor, schon gar nicht gegen Polyethylenglycol, das bei der Firma BioNtech zum Mikroverkapseln der mRNS verwendet wird.
     
    Das Antigen ist ein Protein und zwar die rekombinant hergestellte RBD (Rezeptor-bindende Domäne, Arg319-Phe541), einer Spike-Protein-S1-Untereinheit. Als Adiuvans dient Alhydrogel von InvivoGen (Aluminiumhydroxid).
  • Nein. Dieses Antigen ist einfach ein simples Bruchstück des Spike-Proteins von SARS-CoV2 (SARS-CoV-2 Spike-RBD (Rezeptor-bindende Domäne)). Es kann sich gar nicht aktiv mit genetisch Aktiven Komponenten des Körpers verbinden, auch nicht zukünftig durch einen Defekt oder Fehlsteuerung z.B. Im Gegensatz dazu kann mRNA sehr wohl durch einen zufälligen "Fehler" mittels der Reversen Transkriptase in die DNA einer Zelle eingebaut werden.
  • Mehr als 97% der mit LubecaVax Geimpften entwickelten gute Antikörperspiegel. 

    Zitat Prof. Stöcker: "Wir sind zuerst davon ausgegangen, dass die angeimpften Antikörper ebenso lange wie bei Hepatitis A und B anhalten. Nun hat sich aber herausgestellt, dass sie schnell absinken, und dass man sich die Immunität gegen Corona am besten alle halbe Jahre auffrischen lassen sollte."

  • Ca. 95% der Geimpften bilden nach der 3. Impfung mit LubecaVax ausreichend Antikörper aus. Wenn dies nicht der Fall ist, wird eine 4. Impfung empfohlen, bei denen ca. weitere 75% erfolgreich sind.
  • Sehr gut. Außer milden lokalen und allgemeinen Symptomen wie Kopfschmerz, Abgeschlagenheit und leichtes Fieber für wenige Tage wurde noch kein einziger schwerer Fall einer Impfreaktion gemeldet. Dennoch ist die Antikörperentwicklung sehr zufriedenstellend und vergleichbar mit anderen Totimpfstoffen.
  • Inzwischen (Stand Okt. 2021) wurde dieser Impfstoff in Österreich, Deutschland, Schweiz und Frankreich z.B. schon mehr als 20.000 Mal verimpft. Außer milden lokalen oder leichten grippalen Reaktionen wurden noch keine schwereren Nebenwirkungen beobachtet. (Qualitätsnachweise siehe Homepage Dr. Winfried Stöcker)
  • Ab 12 Jahren kann man auch Heranwachsende mit LubecaVax impfen.
  • Ja, dies ist grundsätzlich möglich und sollte prinzipiell kein Problem sein. Es ist auch zu erwarten, dass sich ausreichend hohe Antikörperspiegel bilden und dass der Booster (Auffrischung) mit LubecaVax ebenso gut verträglich ist wie wenn nur mit LubeVax geimpft worden wäre.
    Allerdings gibt es hier naturgemäß noch keine Langzeiterfahrungen (z.B. bzgl. Verträglichkeit, Nebenwirkungen bzw. wie lange die Antikörperspiegel hoch bleiben - voraussichtilich wird eine Auffrischung alle 6 Monate nötig sein). 
  • Ja, auch das ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es hier naturgemäß noch keine Langzeiterfahrungen (z.B. bzgl. Verträglichkeit, Nebenwirkungen bzw. wie lange die Antikörperspiegel hoch bleiben).
  • LubecaVax wird derzeit noch nicht (Stand Okt. 2021) national oder international anerkannt, weil sie noch nirgends offiziell zugelassen ist.

    Da man aber gute Antikörperspiegel entwickelt, gilt man als quasi genesen. In Österreich kann man sich den positiven Antikörpertest vom Labor, das diesen durchgeführt hat, mit einem offiziellen Formular vom Bundesministerium für Gesundheit bescheinigen lassen.

    Dadurch ist man von der Eintrittstestpflicht befreit, aber es reicht derzeit leider noch nicht für den Genesenenstatus im Sinne der 3-G-Regel, also für einen Eintrag in den Grünen Pass (Stand Okt. 2021).

    ·        Update 8.11.2021:
    Leider werden positive Antikörpertests, die durch s.g. „stille Feiung“, also Covid-19 Infektion ohne Krankheitssymptome, entstanden sind oder durch eine Impfung, LubecaVax z.B., von der österreichischen Regierung nicht mehr anerkannt. Somit erspart man sich ab 8.11. trotz hoher Antikörpertiter, ohne gleichzeitig einen Absonderungsbescheid oder positiven PCR-Test aus der akuten Krankheitsphase vorweisen zu können, nicht mehr das s.g. „Eintrittstesten“, muss also einen negativen PCR-Testnachweis alle 24 Stunden sowohl am Arbeitsplatz als auch in öffentlichen und körpernahen Einrichtungen vorweisen.

    Bei Reisen über die österr. Grenze gilt die jeweilige Regelung des Ziellandes.
  • Gute Frage!
    Das, was LubecaVax auf jeden Fall bewirkt, ist eine schützende Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 mit einer ausreichend hohen Antikörperbildung (bei 95% der Geimpften).
    LubecaVax impfen aus gesundheitlichen Gründen der Vorsorge und des Schutzes: JA

    Aus Gründen der Freiheitsrechte: eher NEIN. Ist nicht wirklich sinnvoll (Stand Nov. 2021).

  • Sehen Sie dazu ein Video auf Telegram an:
    https://web.telegram.org/z/progressive/msg-1283333378-289

Hier sind die Downloads:

Ein offizielles österreichisches Formular für die Antikörperbestätigung für das testende Labor finden Sie hier links. Bild anklicken!

Ein offizielles Formular des Bundeskanzleramts Österreich für den Immunitätsnachweis für den behandelnden Arzt finden Sie hier links. Bild anklicken!

Dr. Veronika Königswieser

Ärztin für Allgemeinmedizin, Ganzheitsmedizin

Wahlärztin, keine Kassen

© 2021 Dr. Veronika Königswieser - Impressum - Datenschutz

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, um zum Thema Tipps und Neuigkeiten aus der Ganzheitsmedizin up to date zu bleiben.