Leider NEIN, wenn es nach der STIKO und dem RKI geht!
Laut STIKO und RKI gilt man nur dann als genesen, wenn eine in der Vergangenheit akute + mittels PCR-Test GESICHERTE Covid19 Erkrankung hatte. Auch wenn die Antikörper auf Grund einer Kreuzimmunität mit ähnlichen Coronaviren positiv ist und nicht durch SARS-CoV-2, so besteht ja dennoch eine s.g. Kreuzimmunität gegen letzteres Virus. Dennoch wird das nicht anerkannt. Traurig und nicht wirklich logisch, aber leider wahr (Stand Juni 2021).
Zitat des RKI + STIKO:
„Der Immunschutz wird durch Antikörper und durch Komponenten der zellulären Immunität vermittelt und kann individuell unterschiedlich sein. Eine Person kann die Erkrankung durchgemacht haben und dennoch keine messbaren Antikörper entwickeln.
Umgekehrt kann ein Antikörpernachweis nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem SARS-CoV-2-Virus positiv werden, obwohl COVID-19 nicht durchgemacht wurde.
Im Sinne der von der Bundesregierung erlassenen „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ gilt eine Person als genesen, wenn ein direkter Erregernachweis durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, s. auch:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/erleichterungen-geimpfte-1910886.
Ein alleiniger Antikörpernachweis ist nicht ausreichend, unabhängig vom gemessenen Antikörperwert.“
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Durchfuehrung_Impfung.html
In Österreich gilt man als genesen (Stand Sept. 2021):
Wenn man bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat, einen Absonderungsbescheid besitzt ODER eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist als Beweis nötig und für drei Monate gültig.
Fazit:
Ein ausreichend hoher Antikörpertiter eines positiven Antikörpertests und eine ärtzliche Bestätigung reichen aus.
https://www.vienna.at/die-3g-regeln-ab-19-mai-getstet-genesen-oder-geimpft/6992594